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  Der Eintritt in den Islam 06.10.2024 04:34 (UTC)
   
 

Der Eintritt in den Islam

Jeder verantwortliche Ungläubige ist verpflichtet, in den Islam einzutreten. Derjenige, der vor der Volljährigkeit nach islamischem Recht stirbt, gilt nicht als Verantwortlicher und kommt ins Paradies. Sollte jemand vor dem Erreichen der Volljährigkeit nach islamischen Recht seinen Verstand verlieren und in diesem Zustand bis zu seinem Tod verweilen, gilt er ebenfalls nicht als Verantwortlicher und kommt ins Paradies. Als Nichtverantwortlicher gilt ebenso derjenige, der zwar die Volljährigkeit nach islamischem Recht erlangt hat, in Besitz seines Verstandes ist, aber niemals das Glaubensbekenntnis gehört hat. Ein Nichtmuslim, der die Volljährigkeit nach islamischem Recht erreicht hat, im Besitz seines Verstandes ist und das Glaubensbekenntnis gehört hat, gilt als Verantwortlicher und ist verpflichtet, in den Islam einzutreten. Sollte er jedoch nicht in den Islam eintreten und als Ungläubiger sterben, kommt er in die Hölle und wird dort ohne Ende bestraft. Das Glaubensbekenntnis lautet: ''Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte von Allâh ist.'' Sollte jemand “Allâh” oder “Muhammad” nicht aussprechen können, kann man den folgenden Wortlaut sagen: ''Ich bezeuge, dass es keinen Schöpfer außer Gott gibt und ich bezeuge, dass Abu l-Gâsim der Gesandte von Gott ist.'' ("Abu l-Gâsim" ist ein Beiname des Propheten Muhammad und das "s" in Abu l-Gâsim ist ein scharf gesprochenes "s", wie in "Straße".)

Der erste Teil des Glaubensbekenntnisses beinhaltet, dass niemand außer Allâh anbetungswürdig ist. 
Der zweite Teil des Glaubensbekenntnisses bedeutet, dass Muhammad, der Sohn von ˆAbdullâh, vom Stamm Quraysch, in Makkah geboren, in Madînah gestorben, ein Gesandter Gottes ist. Um in den Islam einzutreten, reicht es aus, wenn man das Glaubensbekenntnis ausspricht, und an deren Bedeutung glaubt. Das Kopftuchtragen, die Beschneidung, die Anwesenheit von Zeugen oder das Lesen des Qur'ân ist keine Voraussetzung, um in den Islam einzutreten. 
Wichtiger Hinweis Es gibt Glaubensweisen, Handlungen und Aussagen, die zum Austritt aus dem Islam führen:

Glaubensweisen: Wenn jemand z.B. glaubt, dass Gott ein Körper oder Licht oder eine Seele ist. 
Handlungen: Wenn jemand z.B. den Qur'ân in den Abfall wirft oder wenn sich jemand vor einer Götze niederwirft. 
Aussagen: Wenn jemand z.B. Gott oder den Islam beschimpft. Die Regel lautet: Jede Glaubensweise, Handlung oder Aussage, die auf eine Geringschätzung von Allâh, Seiner Engel, Seiner Propheten, Seiner Versprechen (wie z.B. das Paradies), Seiner Warnungen (wie z.B. die Hölle) oder Seiner islamischen Symbole hinweist, ist Unglaube. 
Derjenige, der in Unglauben gefallen ist, muss das Glaubensbekenntnis aussprechen, um wieder in den Islam einzutreten. Gott um Vergebung bitten, im Zustand des Unglaubens, nützt dem Ungläubigen nicht.


 
 
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