islambasic  
 
  Unterlassung andere zu unglaube zubringen. 06.10.2024 04:30 (UTC)
   
 
Die Unterlassung, andere dazu zu bringen, Unglauben auszusprechen oder niederzuschreiben   Wisse, o Bruder und Schwester im Islam, dass derjenige, der sich an Sünden (die geringer als Unglauben sind) beteiligt, sei es z. B. am Zins (ar-Ribâ), dem Stehlen oder dem Ausschenken von Alkohol an andere, sündigt, selbst wenn er selber diesen Alkohol nicht trinken sollte.   Wenn es so ist, dass Allâh es uns verboten hat, Sünden zu unterstützen, dann ist es umso eher verboten, jemanden bei der größten aller Sünden - dem Unglauben - zu unterstützen, sei es mündlich oder schriftlich. Im Gegensatz zu den großen Sünden (die kein Unglauben sind), verlässt man durch das Begehen von Unglauben den Islam, und der Muslim hat seinen Glauben zu beschützen, indem er (u.a.) seine Zunge vor dem Schlechten bewahrt.   Der Beweis dafür, dass die Unterstützung oder Hilfe Sünden und Unglauben zu begehen, ebenfalls Sünde (bzw. Unglaube ist), geht aus folgender Âyah aus dem edlen Qur´ân hervor, in der Allâh uns berichtet: [وَلاَ تَعَاوَنُواْ عَلَى الإِثْمِ وَالْعُدْوَانِ] Walâ Ta^âwanû ^alal-´ithmi Wal^udwân Die Bedeutung lautet: Unterstützt euch nicht beim Begehen von Sünden und Verbotenem. (Sûrah al-Mâ’idah, Âyah 2)    Weiterhin herrscht Konsens unter den vier großen Rechtsschulen (Madhâhib) und anderen, dass die wissentliche Mithilfe einer Person, Unglaube zu begehen, ebenfalls Unglaube ist.   Die Grundregel der Gelehrten lautet: Jemanden bei einer kleinen Sünde zu unterstützen, ist Sünde.Jemanden bei einer großen Sünde zu unterstützen, ist große Sünde.Jemandem dazu zu verhelfen, Unglauben zu begehen, ist Unglaube.   Daher ist es in der islamischen Religion untersagt, einem Nichtmuslim Fragen zu stellen, die ihn dazu bringen, Unglauben auszusprechen; sei es jemand, der eine andere Religion als den Islam hat oder jemand, der zwar von sich behauptet Muslim zu sein, jedoch irregeleitet und kein Muslim ist, da er (z. B.) falsche - Unglauben beinhaltende - Glaubensweisen trägt, wie diejenigen, die Glauben, dass Allâh ein Körper wäre oder dass Er an einem Ort existiere.   Somit fragt nicht nach der Religion des anderen, wenn ihr davon ausgeht, dass er eine andere Religion hat, als den Islam.   Ebenfalls ist es verboten, Notizen zu verfassen (die von einigen Unwissenden im Internet verbreitet werden), wo gefragt wird: „Wenn du Muslim bist, schreib „gefällt mir“, wenn du eine andere Religion hast, so begründe warum!“ Oder die Frage einiger Unwissenden für die kostenlose Bestellung von Exemplaren von sogenannten "Qur´ân-Übersetzungen" für Nichtmuslime, die auf ihrer Internetseite folgende Frage zum Ausfüllen stellen: "Ich bin Muslim - 'Ja' oder 'Nein'". Diese Fragen veranlassen andere dazu, weiteren Unglauben zu begehen und dadurch noch tiefer in den Unglauben zu fallen, denn derjenige, der hier mit "Nein" antwortet, bestätigt seinen Unglauben; also dass er kein Muslim ist, und derjenige, der Unglauben schreibt, ist so, wie derjenige, der ihn ausspricht. Möge Allâh uns bewahren.   Und auch denjenigen, der glaubt, dass Allâh Körperteile hätte oder behauptet, dass Allâh in einer Richtung existiere, fragt man nicht: „Glaubst du daran, dass Allâh ein wirkliches, körperliches Gesicht und Hände hat?" oder „Glaubst du daran, dass Allâh an einem Platz über dem Thron ist?", denn derjenige wird mit Sicherheit all diese Fragen mit „Ja" beantworten und dadurch, dass er „Ja” antwortet, bestätigt er mit der Zunge, dass er im Herzen an diesen Unglauben glaubt. Dadurch begeht er durch diese Antwort weiteren Unglauben (Kufur) und fällt noch tiefer in den Unglauben; und man darf niemanden bei solch einer Tat unterstützen oder ihn durch bestimmte Fragestellungen dazu veranlassen, leiten oder führen, Unglauben zu begehen! Dieses wurde u.a. vom Gelehrten Ibn Hadjar al-Haytamiyy überliefert.   Leider fallen auch einige unwissende Leute, die debattieren oder (ohne Wissen) Gutes tun wollen, in diesen schlimmen Zustand. Beabsichtigend, ihr Gegenüber Schlechtes aussprechen zu lassen, lassen sie ihn letztendlich Unglauben beinhaltende Wörter aussprechen, und auch wenn sie dieses mit der Absicht tun sollten, damit deren Unglaube für Andere offenkundig wird, sind sie nicht vom Unglauben ausgenommen oder befreit! Sie fallen selbst in Unglauben (wenn sie davon ausgingen, dass der andere mit Unglauben antworten wird), obwohl sie letztlich Gutes bezweckten! Möge Allâh uns bewahren.   Fragt also niemanden, dem ihr den Islam näher bringen wollt: „Glaubst du daran, dass Gott einen Sohn hat?". Und fragt nicht denjenigen, der generell die Existenz Gottes leugnet: „Leugnest du die Existenz Gottes?"Wenn diese Leute mit „Ja" antworten (was diesem Fall auch die von ihnen zu erwartende Antwort wäre), hätte der Fragende ihn zu dieser Aussage, die Unglauben ist, verleitet UND WER DAVON AUSGEHT, dass dieser so antwortet, tritt dadurch selber aus dem Islam aus.   Somit fällt derjenige, der einen Ungläubigen dazu verleitet, auffordert oder ermutigt, seinen Unglauben zu bestätigen, wiederholen oder bekräftigen, selber in Unglauben.   Derjenige, der Unglauben begangen hat, ist verpflichtet, unverzüglich in den Islam zurückzukehren, indem er das islamische Glaubensbekenntnis ausspricht:   أَشْهَدُ أَنْ لاَ إِلَهَ إِلاَّ الله وَأَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّداً رَسُولُ اللهِ Asch-hadu ´allâ ´ilâha ´illal-Lâh, wa ´asch-hadu `anna Muhammadar-Rasûlul-Lâh Zu Deutsch: "Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt, und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte von Allâh ist."   Um den zuvor genannten Dingen im Gespräch vorzubeugen, muss man also clever und bedächtig handeln. Derjenige, der in der Lage ist, einen Irregeleiteten zu widerlegen und sich dabei nicht der Gefahr aussetzt, diese Fragen zu stellen, hat eine größere Einflussnahme auf ihn und ist eher für eine Diskussion qualifiziert. Hinzu kommt, dass er sich selber davor bewahrt, in Unglauben zu fallen.   Derjenige, der sich in Diskussionen und Debatten begibt, oder Gutes erreichen will, sei es mündlich oder schriftlich im Internet etc, hat sich vorher das diesbezügliche Wissen anzueignen und die Beweise und Strategien, die die Gelehrten erklärten, zu berücksichtigen und anzuwenden. Er hat die islamischen Gesetze bezüglich der Debatten zu erlernen und die verbotenen Angelegenheiten zu unterlassen, wie z. B. Fragen zu stellen, die zum Unglauben führen.   Fürchtet Allâh, den Erhabenen, und denkt keinsefalls, dass diese Angelegenheit eine leichte Sache, oder weniger als Unglaube wäre!   Das islamische Wissen ist dein Licht in der Dunkelheit. Es lehrt dich, was erlaubt und verboten, und was Glauben und Unglauben ist. Die Unwissenheit führt in die Verderbnis und zu einem schlechten Ende. Somit handeln einige mit Wissen und ernten Belohnung und Gutes, andere hingegen handeln ohne Wissen und setzen sich der Gefahr aus, für ewig in der Hölle bestraft zu werden. Möge Allâh uns davor bewahren!   Und Allâh ist allwissend

Mustafa SiddiQ     Komm' und lerne deine Religion - den Islam - online! Im Raum "Das Licht des Islam" aufwww.express.paltalk.com oder bequem per iPhone & Android (einfach Paltalk-App installieren) Sonntag - Freitag ab 20.00 Uhr   Derjenige, dem Allâh Gutes will, ihm ermöglicht Allâh die Aneignung des islamischen Pflichtwissens.
 
 
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