Imâm al-Bukhâriyy überlieferte, dass der Gesandte Gottes Muhammad, Salla l-Lâhu ^Alayhi wa Sallam, sagte:
"مَنْ نَامَ عَنْ صَلاةٍ أَوْ نَسِيَهَا فَلْيُصَلِّهَا إِذَا ذَكَرَهَا لا كَفَّارَةَ لَهَا إِلا ذَلِكَ"
Man Nâma ^an Salâtin aw Nasiyahâ Falyusallihâ idhâ Dhakarahâ lâ Kaffârata lahâ ´illâ Dhâlik
Die Bedeutung lautet: Wer das Gebet verschläft oder vergisst, muss es nachholen, wenn er sich daran erinnert und es gibt keine andere Möglichkeit dafür.
Wer in der Zeit des Gebetes schläft und erst nach Ende seiner Zeit aufgewacht ist, muss es nachholen. Wenn der Muslim vergisst, sein Gebet zu verrichten und er sich erst nach Ende seiner Zeit erinnert, holt er es nach. Derjenige aber, der viele Gebete nachzuholen hat und sich nicht genau an ihre Anzahl erinnert, beginnt diese nachzuholen bis er sich ganz sicher ist, dass er sie alle nachgeholt hat; d. h. bis sein Herz beruhigt ist und er weiß, dass er keine offenen Nachholgebete mehr hat.
Der rechtschaffene Muslim vernachlässigt nicht das Nachholen der Gebete und beeilt sich, diese nachzuholen und lässt sich auch nicht durch seinen Besitz, seine Kinder, seinen Handel und dem Ähnlichem vom Nachholen seiner Gebete ablenken. Somit füllt er seine komplette Zeit mit dem Nachholen der Gebete, bis er alle pflichtige Gebete nachgeholt hat.
Es ist empfohlen die versäumten Gebete in ihrer Reihenfolge nachzuholen, d.h. man betet erst das Morgengebet dann das Mittagsgebet und so weiter.
Derjenige, der vor dem Nachholen seiner ganzen versäumten Gebete stirbt, jedoch schon damit begonnen hatte diese Gebete mit Fleiß und mit der Absicht sie alle nachzuholen, so bestraft ihn Allâh nicht für die Gebete, die er nicht zu Ende nachgeholt hat, wenn er dies nicht vernachlässigt hatte.
Die Frau darf weder während der Menstruation noch des Wochenflusses beten. Und sie ist nicht verpflichtet die Gebete, die sie während der Menstruation oder des Wochenflusses nicht gebetet hat, nachzuholen (Hierzu gibt es jedoch Details, die sich die Frau aneignen muss, um sicher zu gehen, dass sie nicht in Sünde fällt indem sie eine Pflicht unterlässt).
Wichtiger Hinweis: Die freiwilligen Gebete (Sunnah) betet man erst dann, wenn man alle pflichtigen Gebete (Fard) nachgeholt hat.